Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen
§1 Anwendungsbereich – Geltung
(1) Die Veranstalterin des Metropolmarathon Fürth Nürnberg 2025 ist die
ARGE Metropolmarathon Fürth-Nürnberg
Stadt Nürnberg und Stadt Fürth
Amt für Sport und Gesundheitsförderung
Wasserstraße 4
90762 Fürth
SportService Stadt Nürnberg
Marientorgraben 9
90402 Nürnberg
E-Mail: info@metropolmarathon.de
Website: www.metropolmarathon.de
Die ausrichtenden Vereine des Metropolmarathon sind:
Laufteam Fürth 2010 e.V.
Team Klinikum Nürnberg e.V.
(2) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer bei Anmeldung jeweils gültigen Fassung sind Bestandteil des Vertrags zwischen der Veranstalterin und dem Teilnehmenden.
(3) Die AGB können gelegentlich geändert oder ergänzt werden. Änderungen oder Ergänzungen werden dem Teilnehmenden vor ihrem Wirksamwerden per E-Mail angekündigt, ohne dass die geänderten oder ergänzten Bedingungen im Einzelnen oder die Neufassung der Bedingungen insgesamt übersandt werden müssen; es genügt die Unterrichtung über die vorgenommenen Änderungen oder Ergänzungen. In der Ankündigung wird ein Link bereitgestellt, unter dem die Neufassung der AGB insgesamt eingesehen werden kann.
(4) Sofern der Teilnehmende der Änderung oder Ergänzung nicht innerhalb von 42 Tagen nach Ankündigung widerspricht, gilt dies als Einverständnis mit der Änderung oder Ergänzung. Hierauf wird in der Ankündigung gesondert hingewiesen.
(5) Die jeweils aktuelle Fassung der AGB kann von den Teilnehmenden jederzeit unter https://metropolmarathon.de/agb abgerufen werden.
§2 Teilnahmebedingungen
(1) Das Mindestalter ist wie folgt festgelegt:
4,2 km Fun Run, Jugendmarathon und Nordic Walking 10 Jahre, 10 km Volkslauf 12 Jahre, Halbmarathon 16 Jahre, für die Teilnahme am Marathon muss das 18. Lebensjahr vollendet sein. Für den KIDSmarathon gelten die Altersempfehlungen für die verschiedenen Laufdistanzen.
(2) Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr. Mit der Anmeldung bestätigen die Teilnehmenden, dass sie die gesundheitlichen Voraussetzungen für die Teilnahme erfüllen. Es wird empfohlen, vorab eine ärztliche Untersuchung durchzuführen.
§3 Sicherheitsmaßnahmen
(1) Die Teilnahme am Metropolmarathon 2025 unter Verwendung anderer Sportgeräte ist nicht gestattet. Sportgeräte, die die Sicherheit oder Gesundheit der Teilnehmer oder Besucher der Veranstaltung beeinträchtigen könnten, müssen von der Veranstalterin ausdrücklich zur Teilnahme an der Veranstaltung zugelassen werden.
(2) Alle Wettbewerbe dieser Veranstaltung finden in einer Großstadt statt und verlaufen größtenteils über öffentliche Wege. Den Teilnehmenden ist bewusst, dass die Strecke städtetypische Unebenheiten und Besonderheiten aufweisen kann. Sie sind daher angehalten, besonders aufmerksam zu laufen.
(3) Organisatorische Maßnahmen gibt die Veranstalterin den Teilnehmenden vor Beginn der Veranstaltung bekannt. Den Anweisungen der Veranstalterin und ihres entsprechend kenntlich gemachten Personals ist unbedingt Folge zu leisten. Rechtlich bindende Erklärungen können gegenüber den Teilnehmenden nur von dem hierfür befugten Personenkreis der Veranstalterin abgegeben werden.
(4) Der Teilnehmende verpflichtet sich, den Anweisungen der Veranstalterin, der Streckenposten und der Sicherheitskräfte Folge zu leisten. Die Veranstalterin ist berechtigt, einen Teilnehmenden jederzeit von der Veranstaltung auszuschließen und/oder zu disqualifizieren, wenn sein Verhalten den ordnungsgemäßen Ablauf der Veranstaltung stört oder die Sicherheit anderer Teilnehmender gefährdet, wenn er bei der Anmeldung falsche Angaben zu personenbezogenen Daten gemacht hat, wenn eine Sperre durch den DLV oder die IAAF vorliegt oder wenn der Verdacht besteht, dass er unter Einfluss nicht zugelassener Substanzen (Doping) an den Start geht. Ein Anspruch auf Erstattung der Teilnahmegebühr besteht in diesen Fällen nicht. Zusätzlich gelten die allgemeinen Richtlinien des Deutschen Leichtathletik-Verbands Richtlinien DLV, insbesondere in Bezug auf Fairness, Sicherheit und gesundheitliche Anforderungen.
(5) Das Nutzen von akustischen Abspielgeräten (Kopfhörer, MP3-Player, etc.) während des Laufs ist aus Sicherheitsgründen nicht gestattet.
§4 Anmeldung – Startgebühr – Zahlungsbedingungen – Rückerstattung – Freistarts / Prämien
(1) Die Anmeldung kann ausschließlich online über das entsprechende „Anmeldeformular“ unter www.metropolmarathon.de erfolgen. Anmeldungen per E-Mail werden nicht angenommen.
(2) Zahlungen erfolgen ausschließlich per Lastschrift (SEPA)
Die Veranstalterin bemüht sich, möglichst niedrige Startgelder für die einzelnen Distanzen zu ermöglichen. Aus diesem Grund sollen hohe Gebühren an Zahlungsdienstleister vermieden werden.
(3) Die Teilnahme ist ein höchstpersönliches Recht und nicht übertragbar. Startnummern sind nicht übertragbar.
(4) Tritt ein gemeldeter Teilnehmer nicht zum Start an oder erklärt vorher seine Nichtteilnahme gegenüber der Veranstalterin, besteht kein Anspruch auf Rückzahlung des Teilnehmerbeitrages als Organisationsbetrag oder eine sonstige Form der Vergütung bzw. Startberechtigung für das kommende Jahr. Bestellte Shirts können abgeholt oder gegen eine Portogebühr versandt werden.
(5) Die Rückerstattung des Teilnehmerbeitrages kommt nur bei vollständigem Ausfall der Veranstaltung in Betracht, wenn der Ausfall von der Veranstalterin zu vertreten ist.
(6) Freistarts, die die Veranstalterin als Prämie zur Verfügung stellt, sind innerhalb der vorgegebenen Frist bis 1. April einzureichen und nicht in das kommende Jahr übertragbar.
Bei Nichtinanspruchnahme verfällt der Freistart.
(7) Preise, die bei der Siegerehrung nicht überreicht werden konnten, werden von der Veranstalterin nicht versandt.
§5 Haftungsausschluss – Haftungsbegrenzung
(1) Ist die Veranstalterin in Fällen höherer Gewalt berechtigt oder aufgrund behördlicher Anordnung oder aus Sicherheitsgründen verpflichtet, Änderungen in der Durchführung der Veranstaltung vorzunehmen oder diese abzusagen, besteht keine Schadensersatzpflicht der Veranstalterin gegenüber den Teilnehmenden.
(2) Die Veranstalterin übernimmt keine Haftung für gesundheitliche Risiken der Teilnehmenden im Zusammenhang mit der Teilnahme an Laufveranstaltungen. Es obliegt dem Teilnehmenden, seinen/ihren Gesundheitszustand vorher zu überprüfen und die insbesondere auf den Internetseiten der Veranstalterin bereitgestellten Gesundheitshinweise zu beachten.
(3) Die Haftung der Veranstalterin ist im Fall von Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit auf Vorsatz und jegliche Fahrlässigkeit beschränkt, im Übrigen auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Erfüllungsgehilfen der Veranstalterin stehen der Veranstalterin insoweit gleich.
(4) Die Veranstalterin übernimmt keine Haftung für unentgeltlich verwahrte Gegenstände, es sei denn, der Schaden wurde durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit der Veranstalterin oder ihrer Erfüllungsgehilfen verursacht.
(5) Die Teilnahme am Metropolmarathon erfolgt auf eigene Gefahr. Die Veranstalterin haftet nicht für Schäden oder Verletzungen, die durch andere Teilnehmende, Zuschauer oder Dritte verursacht werden.
(6) Diese Haftungsbeschränkung gilt auch zugunsten unserer Erfüllungsgehilfen.
§6 Datenerhebung und -verwertung
(1) Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 DSGVO (Vertragserfüllung) sowie, soweit erforderlich, auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 DSGVO (berechtigtes Interesse des Veranstalterin an der Durchführung der Veranstaltung).
(2) Der Teilnehmende erklärt sich damit einverstanden, dass die im Zusammenhang mit seiner Teilnahme an der Veranstaltung gemachten Fotos, Filmaufnahmen und Interviews in Social Media, Rundfunk, Fernsehen, Printmedien, Büchern sowie in fotomechanischen Vervielfältigungen (Filme, Videokassette etc.) ohne Anspruch auf Vergütung verbreitet und veröffentlicht werden. Dies umfasst auch die Webseiten Städte Nürnberg und Fürth sowie die offizielle Webseite des Metropolmarathons.
(3) Der Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass die erhobenen personenbezogenen Daten an Dritte zum Zweck der Zeitmessung, Erstellung der Ergebnislisten sowie der Einstellung dieser Listen ins Internet weitergegeben werden.
(4) Der Teilnehmer erklärt sich mit der Veröffentlichung seines Namens, Vornamens, Geburtsjahres, Vereins, seiner Startnummer und seiner Ergebnisse (Platzierungen und Zeiten) in allen veranstaltungsrelevanten Printmedien (Teilnehmerliste, Ergebnisliste etc.) und in allen elektronischen Medien wie dem Internet einverstanden.
(5) Der Teilnehmer kann der Weitergabe und der Veröffentlichung seiner personenbezogenen Daten gegenüber der Veranstalterin schriftlich oder per E-Mail widersprechen.
(6) Der Teilnehmer hat nach Art. 15 bis 18 DSGVO das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung sowie Einschränkung der Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten. Anfragen hierzu können schriftlich an die Veranstalterin gerichtet werden.
(7) Die Veranstalterin weist darauf hin, dass personenbezogene Daten nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen gelöscht werden, sofern keine weitergehenden gesetzlichen Verpflichtungen zur Speicherung bestehen.
§7 Zeitmessung, Chip und regelwidriges Verhalten
(1) Die Zeitmessung erfolgt durch die TimeMotion Timing + Event GmbH, Westendstraße 123F, 80339 München. Die Startnummer ist gut sichtbar auf der Brust oder am Startnummerngürtel zu tragen.
(2) Jeder ausgegebene Chip wurde bei der Ausgabe an den Teilnehmer auf seine Funktionsfähigkeit hin überprüft. Eine Gewährleistung und/oder Haftung des Veranstalterin wegen der Mangelhaftigkeit des Chips, die nach Ausgabe auftritt, ist soweit gesetzlich zulässig ausgeschlossen.
(3) Wird die offiziell zugeteilte Startnummer in irgendeiner Weise verändert, insbesondere auch der Werbeaufdruck unsichtbar oder unkenntlich gemacht, so wird der Teilnehmer von der Zeitwertung ausgeschlossen (Disqualifikation). Im Übrigen gelten die Regeln der o. g. Sportverbände sowie § 2 Absatz 1 dieser Allgemeinen Teilnahmebedingungen entsprechend.
§8 Foto- und Videoaufnahmen, Teilnahme von Medienvertretern
(1) Im Rahmen der Veranstaltung werden Foto- und Videoaufnahmen angefertigt, die für die Öffentlichkeitsarbeit der ARGE Metropolmarathon Fürth-Nürnberg verwendet werden. Zudem sind Medienvertreter vor Ort anwesend.
(2) Fester Bestandteil der Veranstaltung ist die Anfertigung von Foto- und Videoaufnahmen durch Marathon-Photos (vertreten durch Günter Karl, Vordere Weichselgartenstraße 12a, 90522 Oberasbach, Telefon: +49(0) 911-99968571). Teilnehmende haben die Möglichkeit, nach Ende der Veranstaltung über die Webseite https://marathonphotos.live/ Fotos und ggf. ein Zielvideo ihres Laufs zu erwerben.
(3) Aufgrund der Rahmenbedingungen des Laufs kann nicht garantiert werden, dass für jede teilnehmende Person Foto- oder Videoaufnahmen zur Verfügung stehen. Mit der Teilnahme an der Veranstaltung erklärt sich die teilnehmende Person mit der Erstellung, Speicherung und Veröffentlichung dieser Aufnahmen auf https://marathonphotos.live/ einverstanden.
(4) Dies umfasst auch die Weiterleitung der Bild- und Videodaten an Dritte (z. B. Rechenzentren oder Qualitätskontrollen) zur Angebotserstellung und Auftragserfüllung. Die Aufnahmen können auf https://marathonphotos.live/ durch Eingabe der Startnummer und des Geburtsdatums eingesehen und erworben werden. Die teilnehmende Person kann der Veröffentlichung ihrer Aufnahmen jederzeit widersprechen.
(5) Der Widerspruch ist per E-Mail an g.karl@marathon-photos.com unter Angabe des Events und der Startnummer zu richten. Es kann jedoch nicht vollständig ausgeschlossen werden, dass die betreffende Person auf weiteren Bildern oder Videos erscheint, beispielsweise wenn die Startnummer nicht eindeutig erkennbar ist. Sofern Marathon-Photos die entsprechenden Bildnummern mitgeteilt werden, kann die Veröffentlichung dieser Aufnahmen gesperrt werden. Die Verarbeitung der Daten erfolgt gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. a) und b) DSGVO.
(6) Der Zugriff auf die Bilder und Videos wird 24 Monate nach Ende der Veranstaltung gesperrt. Spätestens 36 Monate nach Veranstaltungsende werden die Aufnahmen vom Webserver gelöscht.
§9 Schlussbestimmungen
(1) Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen im Übrigen nicht berührt.
(2) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen Bedingungen ist der Sitz der ARGE Metropolmarathon Fürth-Nürnberg zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses. Gerichtsstand ist Nürnberg. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.